Wenn Schädlinge in der eigenen Wohnung auftreten, dann ist der Ekelfaktor besonders groß. Doch nicht nur das, es ist doch auch so, dass man die Tierchen schnellstens wieder los werden will. Das heißt, dass man in aller Regel einen Schädlingsbekämpfer zu Rate ziehen wird. Denn dieser sorgt nicht nur für die schnelle Lösung des Problems, sondern weiß auch einige Tipps, wie man sich künftig vor einem weiteren Befall schützen kann. Allerdings sollte man sich stets bewusst sein, dass die Kosten für die Schädlingsbekämpfung im Vorfeld nicht hundertprozentig festgelegt werden können.
Es kommt bei diesen immer darauf an, wie hoch der tatsächliche Aufwand war, um die Schädlinge restlos zu beseitigen. Denn nur so wird man in der Schädlingsbekämpfung rechnen. Die unterschiedlichen Mittel, die dafür eingesetzt werden, können in der notwendigen Menge variieren. Dadurch kann sich der Preis erhöhen. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung sind ebenfalls davon abhängig, wie häufig der Schädlingsbekämpfer selbst vor Ort sein muss, um zu prüfen, ob die eingeleiteten Maßnahmen auch tatsächlich geholfen haben. Ebenfalls richten sich die Kosten für die Schädlingsbekämpfung danach, ob es sich um bekämpfende oder vorbeugende Maßnahmen handelt. Bei vorbeugenden Maßnahmen werden geringere Kosten entstehen, da kein akuter Handlungsbedarf besteht und schon geringe Mengen an Chemikalien oder kurze Arbeitseinsätze ausreichen. Bei der tatsächlichen Bekämpfung kommt es oftmals auch zu Wochenendeinsätzen, die dann entsprechend höher vergütet werden müssen.
Interessant für alle Mieter ist auch, dass die Kosten für die Schädlingsbekämpfung nur dann vom Vermieter umgelegt werden können, wenn es sich bei den Maßnahmen um vorbeugende Maßnahmen handelt. In allen anderen Fällen hingegen muss man als Mieter für diese Kosten nicht aufkommen. Einzige Ausnahme: Die Schädlinge befinden sich in der eigenen Wohnung und wurden durch falsches Verhalten der Mieter regelrecht angelockt. In diesem Falle muss jeder selbst die Kosten für die Schädlingsbekämpfung aufbringen. Bei reinen Vorsichtsmaßnahmen, die das gesamte Haus vor dem Befall schützen sollen, können die Mieter an den Kosten beteiligt werden. Häufig kennt man solche Maßnahmen aus dem eigenen Keller, wo diverse Köderdosen aufgestellt werden, die Ratten und anderes Ungeziefer fernhalten sollen. Für Haustiere, wie Hund und Katze gilt, dass man diese von solchen Köderdosen stets fernhalten sollte, damit es nicht zu Vergiftungen bei diesen kommt. Allerdings wird dann meist ein entsprechender Aushang im Hausflur oder im Keller darauf aufmerksam machen und Tierhalter vor der Gefahr warnen. Sinnvoll ist dieser vorbeugende Schutz aber allemal, bedenkt man, wie leicht die Ratten und Mäuse sonst die Mietshäuser erobern könnten. Denn gerade in den oft feuchten Kellern fühlt sich derlei Getier besonders wohl.
